Unsere Kanzlei ist schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Erbrechts, Seniorenrechts und
Sozialversicherungsrechts tätig.
In Erbangelegenheiten beraten und vertreten wir Sie umfassend bei
- Testamentsgestaltungen
- Möglichkeiten zum Ausschluss von unerwünschten Personen als Erben
- Strategien zur Vermeidung eines späteren Pflichtteils
- Familienrechtliche Auswirkungen der Testamentsplanung
- Nachlassplanung bei Problemkindern
- Sinnvolle Anordnung einer Testamentsvollstreckung
- Lange Vermögensbindung durch Vor- und Nacherbschaft
- Gemeinschaftliches Ehegattentestament und gemeinschaftliches
Testament bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
- Gründungen von Stiftungen
- Anfechtung von Testamenten
- Beratung bei Erbausschlagungen
- Abwehr / Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Rechtsmittel im Erbscheinsverfahren
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
- Prozessuale Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche
- Beschränkung der Erbenhaftung bei überschuldeten Nachlässen
Im Verzeichnis-Sozialrecht finden Sie Allgemeines zum Thema Erbrecht.
Im Rahmen des Seniorenrechts beraten und vertreten wir Sie bei
- Fragen des Unterhaltsregresses durch Sozialleistungsträger
- Finanzierung der Pflege und Fragen des Heimvertrages
- Rechtlichen Möglichkeiten der Vorsorge für das Alter (Vorsorgevollmachten)
- Patientenverfügungen, Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand und
- Steuerbegünstigter Vermögensübertragung
Der Schwerpunkt im Sozialversicherungsrecht liegt in den Bereichen des
- Rentenversicherungsrechts
- Behindertenrechts
- Krankenrechts
- Pflegeversicherungsrechts
|