Rechtsanwalt Heinz vertritt gerichtlich und außergerichtlich Ihre Interessen bei allen
Fragen rund um das Erbrecht. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Pflichtteilsrecht,
die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die gerichtliche
Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen.
Rechtsanwalt Heinz ist in vielen Fällen als Testamentsvollstrecker tätig und verfügt
durch zahlreich geführte Nachlassverwaltungen über praktische Erfahrung auf dem
Gebiet der Nachlassabwicklung.
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