Rechtsanwalt Görnandt ist seit über 25 Jahren nahezu ausschließlich auf dem Gebiet
des Erbrechts tätig, verfügt also über jahrzehntelange praktische Erfahrung und
entsprechend fundiertes erprobtes Expertenwissen im Erbrecht. Seine Erfahrung
kommt den Mandanten insbesondere bei der Errichtung von Testamenten, der
Vorbereitung eines Erbscheinsverfahrens und der Suche nach zunächst
unauffind-
baren Miterben, bei Auslegung unklarer Testamente sowie bei Nachlassverwaltungen
und Testamentsvollstreckungen zugute.
Gefragt ist seine Hilfe auch bei der Aufteilung von Nachlässen, da häufig Mitglieder einer
größeren oder kleineren Erbengemeinschaft wünschen, dass ein neutraler
Außenstehender die Verteilung vornimmt.
Außerdem ist Herr Görnandt auch im landwirtschaftlichen Erbrecht nach der Höfeordnung
tätig und auch bei Neugründungen und Verwaltung von Stiftungen. Stiftungen erhalten
zunehmend Bedeutung, da steuerliche Vorteile winken und viele Menschen niemanden
haben, den sie als Erben einsetzen können oder wollen.
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